Aufgrund der Änderung des kant. Gesundheitsgesetzes sind neu alleine die Gemeinden für die Regelung des schulzahnärztlichen sowie des schulärztlichen Dienstes zuständig. Der VLG hat eine umfassende Empfehlung ausgearbeitet, welche u.a. auch Musterverträge beinhaltet. Jede Gemeinde schliesst mit dem neuen Gesetz einen Leistungsvertrag mit dem zuständigen Schularzt / Schulzahnarzt ab. Betreffend Tarifierung geht der VLG davon aus, dass es sich um eine Übergangslösung für die Jahre 2008 und 2009 handelt.
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